Impressum
Ansbach Ink Tattoo und Piercing
Gewerblich genutzte Internetseiten müssen in Deutschland laut §5 Telemediengesetz und §55 Rundfunk-Staatsvertrag ein Impressum haben.
Ergänzen Sie die folgenden Angaben, um ein solches Impressum zu erstellen:
Uwe Wolf
Eyberstr 15
91522 Ansbach
Telefon: 0981 77473
ansbachink@yahoo.de
St.Nr.: 203/289/90203
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartner:
Ansbach Ink 91522 Ansbach, Eyberstr 15
Einverständnis seitens des Auftraggebers/Kunden
Der Auftraggeber erklärt sich durch seinen Auftrag mit den an ihm vorzunehmenden Tattoos einverstanden und bestätigt das diese nach seinem uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen werden. Der Auftraggeber erklärt des weiteren, sich eingehend über die eventuellen Risiken und Folgerisiken eines Tattoos, der von ihm in Auftrag gegebenen Arbeit informiert zu haben bzw. sich deren bewusst zu sein und nimmt diese durch seine Auftragserteilung billigend in Kauf. Der Auftraggeber tritt sein Recht auf körperliche Unversehrtheit im Rahmen der von ihm in Auftrag gegebenen Arbeiten an das Studio bzw. seinen Mitarbeitern ab.
Allgemeines Die Durchführung eines Tattoos einen Eingriff in die Unversehrtheit meines Körpers und somit eine von mir gewollte Körperverletzung darstellt gemäß §223 Abs. 1StBG. Dieser Eingriff wird auf eigenen Wunsch und eigenes Verlangen freiwillig vorgenommen. Ich entbinde mit meiner Unterschrift den Tätowierer von jeglicher Verantwortung und entlaste ihn von allen rechtlichen Ansprüchen.
Die Tätowierung wird immer anders als eine Zeichnung oder ein Entwurf z.B auf Papier aussehen. Je nach Hauttyp und Farbe kann es Abweichungen geben. Zudem wird der Tätowierer ggfs. das Motiv anatomisch in Form, Größe und Farbe anpassen müssen. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie simuliert werden. Trotz Einhaltung der Hygienevorschriften kann es zu Komplikationen kommen. Allergische Reaktionen und auch Entzündungen sind möglich. Zur Vermeidung gehört auch die richtige Pflege der Wunde. Auch unterliegt eine Tätowierung zugleich mit dem Gewebe Alterungsprozessen. Diese werden insbesondere durch starke Sonneneinstrahlung (insbesondere häufiges Sonnenbaden, Solarium, Arbeiten im Freien, etc.) beschleunigt. Dadurch können die Farben verblassen und die Konturen der Tätowierung unscharf werden. Dem kann mit geeigneten Gegenmaßnahmen (z.B. Verzicht auf Solarium, Verwenden von Sonnenschutz, und gute Pflege der Haut) entgegengewirkt werden. Es kann auch zum sogenannten „Blow-Out“ kommen, einer gesundheitlich unbedenklichen Hautreaktion, die auf das Bindegewebe zurück zu führen ist. Dies bedeutet, dass die Farbe in der Haut ähnlich wie Tinte auf Löschpapier ”ausläuft”. Dem Tätowierer ist es nicht möglich, dieses Risiko im Vorfeld auszuschließen...!
Achtung! Bei Schriftzügen (egal in welcher Sprache) ist der Kunde dafür verantwortlich die Rechtschreibung zu kontrollieren bevor der Tätowierer mit seiner Arbeit beginnt.
Haftung und Schadensersatzansprüche gegen den Tätowierer /dem Tattoo Studio wegen Komplikationen
jeglicher Art und deren Folgeschäden sind ausgeschlossen!
¥ Die Person erklärt, ausreichend über das Tattoo, die
Nachbehandlung und eventuellen Komplikationen aufgeklärt worden zu sein.
¥ Nicht Schwanger zu sein und nicht zu Stillen.
¥ kein Bluter zu sein und nicht an Hepatitis, HIV oder
anderen ansteckenden Krankheiten erkrankt zu sein.
¥ keine Hautkrankheiten wie Psoriasis, Neurodermitis, Allergien zu haben.
¥ keine blutverdünnenden Medikamente (Marcumar, Aspirin, Heparin, etc.) eingenommen zu haben.
¥ nicht unter Alkohol oder Drogeneinfluss zu stehen.
¥ Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme,wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falschen Sonnenschutz.
¥ Wir Tätowieren erst ab Erreichen des 16 . Lebensjahres mit Einverständnisserklärung der Erziehungsberechtigten.
¥ Wir Piercen erst ab Erreichen des 14 . Lebensjahres mit Einverständnisserklärung der Erziehungsberechtigten .Zwische 14-16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter mit anwesend sein.
Wir behalten uns vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen.
Terminvereinbarung und Anzahlung:
Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart.
Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Anzahlung seitens des Kunden nachgewiesen, somit geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung zu leisten. Bei Nichteinhaltung des Termins behalten wir die Anzahlung ein. Bei Terminverlegung bis 7 Arbeitstage vor dem Termin wird die Anzahlung gutgeschrieben. Anzahlung ist für ein Jahr gültig.
Nachstechen:
Der Preis für ein Tattoo versteht sich inklusive Nachstechen. Nachstechtermine sind innerhalb 4-8 Wochen wahrzunehmen, ansonsten ist das Nachstechen zu bezahlen.
Gutscheine:
Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden. Der Wert der Gutscheine kann nicht ausbezahlt werden, sondern gilt ausschließlich zur Verrechnung eines Auftrages. Der Gutschein ist unbefristet lang gültig.
Entlohnung:
Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohnung direkt und ausschließlich mit Bargeld oder mit der EC-Karte sowie in voller Höhe zu entrichten.